2 Leasing-Modelle:
Restwertabrechnung versus Kilometerabrechnung

Um einen PKW zu leasen, stehen Ihnen zwei Leasingmodelle zur Verfügung: zum einen die Restwertabrechnung (Mehrerlös-Modell), zum anderen die Kilometerabrechnung.

Bei der Restwertabrechnung wird vor Vertragsbeginn ein fixer Restwert (Rückkaufwert) des Autos berechnet, welches das Auto voraussichtlich am Ende der Laufzeit haben wird. Problematisch ist nur, dass der Leasingnehmer für die Erzielung des vereinbarten Restwertes selbst verantwortlich ist. Wird am Ende der Laufzeit der Restwert des PKWs so eingeschätzt, dass er niedriger ist als im Vertrag angegeben, wird der Leasingnehmer zur Kasse gebeten. Dieser muss dann den minderen Fahrzeugwert voll bezahlen. Für den Kunden stellt das natürlich ein sehr hohes Risiko dar, denn der Leasinggeber legt den Restwert am Ende der Laufzeit fest.

Sollte am Ende der Laufzeit das Fahrzeug mehr wert sein als vorher kalkuliert, so bekommt der Kunde ca. 75 Prozent dieses Mehrwerts ausgezahlt. Die übrigen 25 Prozent bekommt eigentlich der Leasinggeber. Sollten Sie aber gleich anschließend einen neuen Leasingvertrag abschließen, erhalten Sie auch die übrigen 25 Prozent als Gutschrift. In letzter Zeit finden sich jedoch immer mehr Leasinggeber, die den vollen Mehrerlös an ihre Kunden weiterreichen.

Bei der Kilometerabrechnung wird im Vertrag festgehalten, wie viele Kilometer in der Vertragslaufzeit mit dem PKW zurückgelegt werden dürfen. Die dort angegebenen Kilometer sind maßgeblich für die monatliche Rate des Fahrzeuges. Am Ende der Laufzeit werden Mehr- oder Minderkilometer abgerechnet, so dass der Leasingnehmer Geld zurückbekommt oder welches nachzahlen muss. Hierbei werden Kilometerlaufleistungen bis 2.500 km über oder unter der vereinbarten Laufleistung nicht berücksichtigt.


Im Gegensatz zum Restwertleasing ist der Kunde beim Kilometerleasing nicht zur Erzielung eines Restwerts verpflichtet. Zeigt das Auto bei der Rücknahme nur gewöhnliche alters- und laufzeitbedingte Abnutzungen, so werden keine Extrakosten am Ende fällig. So lassen sich die finanziellen Belastungen durch das Leasing gut abschätzen.


Problematisch wird es nur, wenn das Fahrzeug nicht nur die üblichen alters- und laufzeitbedingte Abnutzungen aufweist. Denn dann muss der Kunde zahlen. Da es aber keine Bewertungskriterien für die Beurteilung des Gesamtzustandes gibt, entstehen so oft Differenzen zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber. Ist der Leasinggeber der Überzeugung, dass das Fahrzeug übermäßige Abnutzungserscheinungen aufweist, so muss er dies auch stichhaltig beweisen. Die Beweispflicht liegt hier eindeutig bei dem Leasinggeber. Leichte Kratzer zählen nicht als übermäßige Abnutzung.

Vergleicht man also die Restwertabrechnung und die Kilometerabrechnung, werden die Vor- und Nachteile schnell deutlich. Diese haben wir für Sie nocheinmal in der folgenden Tabelle zusammengefasst:

 


Restwertabrechnung Kilometerabrechnung
Vorteile Besonders geeignet für Geschäftsleasing, da die Laufleistung nicht abschätzbar ist Besonders geeignet für Privatleasing, da die Laufleistung abschätzbar ist

Meist günstigere monatliche Raten
Kalkulierbares Risiko bei PKW-Abgabe
Nachteile Nicht kalkulierbares Risiko bei PKW-Abgabe Sachverhalt über Beurteilung des Gesamtzustandes ist unklar

Leasingnehmer ist für die Erreichnung Restwert verantwortlich Meist höhere monatliche Raten

 

 

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