Leasing für Selbstständige
Die Vorteile des Leasings für Selbständige liegen auf der Hand. Zum einen werden die Barreserven geschont, und der Unternehmer bleibt auf diese Weise liquide. Zum anderen können die Leasingraten, sämtliche Betriebskosten (Benzin, Autowäsche, Inspektionen) und KFZ-Versicherung als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Auch Reparaturen, Zubehör (Leichtmetallräder, Spoiler, und Lautsprecher) und die Miete für eine Garage bzw. einen Stellplatz können voll abgesetzt werden. Nicht absetzbar sind diverse Ordnungswidrigkeiten, auch dann nicht, wenn diese auf einer Dienstreise passiert sind.
Die Schuldzinsen, die beim Kauf auf Kredit entstehen, sind im jeweiligen Jahr der Zahlung abziehbar. Die Leasingsonderzahlung mindert zudem bei Überschussrechnern die Steuerlast sofort in voller Höhe. Bilanzierende müssen die Leasingsonderzahlung über die Leasingdauer verteilen. Die Nutzungsdauer eines PKW beträgt meist sechs Jahre. Für gebrauchte Automobile werden die Anschaffungskosten auf die voraussichtliche Restnutzungsdauer von zwei bis fünf Jahren verteilt. Des Weiteren können Selbständige die im Kaufpreis enthaltene Vorsteuer im Anschaffungsjahr separat voll abziehen. Die degressive Abschreibung galt nur für Fahrzeuge, die bis 2007 zugelassen wurden.
Der Staat beteiligt sich also zum Teil an dem neuen PKW. Doch wie hoch die Subventionen vom Staat ausfallen, hängt vom PKW-Modell und vom Einkommen des Selbständigen oder Freiberufler ab. Nachfolgend haben wir drei Leasingangebote miteinander verglichen:
| Modell | BMB 325 d Coupé | Mercedes E 320 CDI 4-Matic T-Modell | VW Passat CC V6 4Motion |
| Bruttoeinkommen | 90.000,00 € | 90.000,00 € | 90.000,00 € |
| Brutto-Listenpreis | 38.950,00 € | 55.037,350 € | 40.800,00 € |
| Anzahlung 20 % | 7.790,00 € | 11.007,50 € | 8.160,00 € |
| Leasingrate pro Monat | 429,49 € | 721,87 € | 476,00 € |
| Steuerlicher Teil der absetzbaren Anzahlung und zwölf Leasingraten | 12.943,88 € | 19.669,94 € | 13.872,00 € |
| Sonstige Kfz-Kosten | 9.400,00 € | 14.000,00 € | 12.800,00 € |
| Zu versteuerndes Einkommen im 1. Jahr | 67.656,12 € | 56.330,06 € | 63.328,00 € |
| Einkommensteuerbescheid (Manager, ledig) | 20.501,00 € | 15.744,00 € | 18.683,00 € |
| Steuervorteil* im 1. Jahr der Anschaffung des Wagens | 9.385,00 € | 14.142,00 € | 11.203,00 € |
| Quelle: Focus Money | |||
Legende
* Im Vergleich zu 29.886,00 € reiner Steuerschuld bei 90.000,00 € Einkommen ohne Abzüge
Jedoch ist noch zu beachten, dass das gewählte Fahrzeug „angemessen“ sein muss. So akzeptiert das Finanzamt einen klassischen Kombi eher als einen rassigen Sportwagen. Doch wenn ein Marketingstratege einen großen 7er BMW fährt, ist nichts dagegen einzuwenden. Ein Handwerker hätte mit so einem Auto sicherlich kaum eine Chance. Doch sollte das Finanzamt feststellen, dass die Einkünfte keine S-Klasse von Mercedes rechtfertigen und eine halb so teure C-Klasse angemessener wäre, so kann der Selbständige die Leasingraten nur zur Hälfte absetzen. Die Betriebsausgaben sind allerdings nicht davon betroffen, sie können trotzdem voll abgesetzt werden.
Bei Firmenfahrzeugen, die auch privat genutzt werden, wirft der Fiskus ein besonderes Augenmerk darauf. So muss nämlich der Privatanteil selbst versteuert werden. Dies geschieht nach der 1-Prozent-Regel oder per Fahrtenbuch. Vorsicht! „Die in vielen Fällen vorteilhaftere Pauschalbesteuerung ist nur dann zulässig, wenn der Wagen zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird“, warnt der Steuerberater Thomas Nöthen. Der Selbständige muss dies zu Beginn über mindestens drei Monate belegen. Dazu genügt es, Geschäftsreisen formlos mit Zweck, die gefahrenen Kilometern und den Kilometerstand bei Fahrtantritt und Ende zu notieren. Herr Nöthen weiter. „Neben Geschäftsreisen gelten für diesen Nachweis auch alle Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz als betriebliche Nutzung“.
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