Was bedeutet Leasing?
Rechtlich betrachtet ist Leasing eine Gebrauchsüberlassung eines Investitionsgutes auf Zeit gegen Entgelt. Leasing dürfen Sie jedoch nicht mit einem Ratenkauf vergleichen. Silvia Schattenkirchner, Justiziarin beim ADAC, meint: „Man erwirbt kein Eigentum am Fahrzeug, sondern mietet es lediglich auf Zeit.“ Gezahlt wird also eine Art „Miete“ an den Leasinggeber in Form einer monatlichen Leasingrate. Diese Rate deckt die Nutzung des Wagens ab und den Wertverlust während der Laufzeit.
Der Kunde hat beim Leasing die Wahl zwischen dem Restwertleasing und dem Kilometerleasing. Die Gefahr beim Restwertleasing besteht darin, dass das Auto bei der Fahrzeugrückgabe den kalkulierten Restwert nicht erreicht. Diese Differenz muss aber der Kunde am Ende draufzahlen. „Für Privatleute eignet sich das Kilometermodell wesentlich mehr, da man die vereinbarte Kilometerleistung mit seinen Fahrgewohnheiten optimal abstimmen kann“, so die ADAC-Expertin.
Kritisch wird es nur, wenn innerhalb der ersten 18 Monate ein Totalschaden auftritt. Zwar ist bei einem Leasingvertrag eine Vollkaskoversicherung Pflicht, jedoch deckt sie nur den jeweiligen Zeitwert des PKWs ab. Da aber der Wertverlust in den ersten Monaten am größten ist, klafft zwischen dem vorhergesagten Restwert und dem aktuellen Zeitwert eine große Lücke. Die so entstandene Lücke muss immer der Kunde tragen. Um sich vor diesen eventuell anfallenden Nachzahlungen zu schützen, soll immer eine Unterdeckungsschutz-Versicherung (GAP-Police) mit abgeschlossen werden, so die ADAC-Fachfrau.
Nach der vereinbarten Leasinglaufzeit geht der PKW wieder zurück zur Leasingfirma. Diese muss sich dann um die Wiedervermarktung des Fahrzeuges kümmern. Bei üblichen Laufzeiten für Privatkunden bis zu drei Jahren und Laufleistungen von 45.000 und 60.000 Kilometern fallen zudem kostenspielige Reparaturen nicht an oder werden von der Werksgarantie übernommen. Zudem halten sich die Inspektionen innerhalb der Laufzeit in Grenzen.
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